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Wieder Kahlschläge im Spessart

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) übt heftige Kritik an der Waldbewirtschaftung in den Wäldern des Grafen zu Erbach-Erbach bei Eschau im Landkreis Miltenberg. Wie Recherchen des BN ergeben haben, werden alte Buchenwälder offenbar seit Jahren durch Kahlschläge abgeholzt und überwiegend durch Anpflanzungen mit Fichten in Nadelholzforste umgewandelt. „Wir bewerten die Kahlschläge als besonders kritisch, weil hier Wälder in gesetzlich geschützten Wasserschutzgebieten und Wälder mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz betroffen sind“, so Ralf Straußberger, Waldreferent des BN.

01.12.2016

Den Kahlschlägen fielen auch Biotopbäume zum Opfer. „Wir haben vom BN die Naturschutz- und Forstbehörden über den Sachverhalt informiert und sie gebeten dies zu prüfen“, so Steffen Scharrer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Miltenberg. Der BN hat über die Vorfälle eine ausführliche Bild-Dokumentation angefertigt und fordert ein Ende der Kahlschläge und der Anpflanzungen von Nadelholzmonokulturen. „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, für die Waldwirtschaft endlich klare Regeln und Sanktionen bei groben Verstößen festzulegen, damit nicht noch weitere Waldschäden entstehen“, so der BN. "Die wiederholt vorkommenden Kahlschläge in Großprivatwäldern im Spessart belegen, dass dringend ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung definiert werden müssen", fordert Straußberger.

Keine ordnungsgemäße Forstwirtschaft

„Das von uns dokumentierte Ausmaß der Kahlschläge, die nachfolgenden großflächigen Anpflanzungen von Fichten und auch Douglasien und der Einschlag von Biotopbäumen, fallen nach unserer Auffassung nicht unter eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft. Nach unserer Ansicht stellen sie im Gegenteil klare Verstöße gegen Wald- und Naturschutzschutzgesetze dar“, so Ralf Straußberger, Waldreferent des BN. Der BN setzt darauf, dass die Forst- und Naturschutzbehörden hier einschreiten und die zerstörerischen Hiebsmaßnahmen einstellen. „Wir appellieren an den Grafen zu Erbach-Erbach zu einer nachhaltigen Waldwirtschaft zurückzukehren. Denn nur dann können Buchen-Altbestände auch künftig noch das Waldbild prägen“, so Scharrer.

Klare Regeln für Waldwirtschaft sind überfällig

Aus Sicht des BN trägt die Bayerische Staatsregierung eine Mitverantwortung für derartige Waldverwüstungen, weil sie es über Jahre hinweg versäumt hat, klare Regeln und ökologische Mindeststandards für die Waldwirtschaft zu definieren („gute fachliche Praxis“). „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, anstatt „laxer Vorgaben“ endlich eine gute fachliche Praxis im Wald klar und eindeutig zu definieren, damit die Waldbesitzer wissen, was erlaubt ist und was nicht“, so Straußberger. Der BN kritisiert, dass in Bayern bei der Waldwirtschaft mit zweierlei Maß gemessen wird. Dies führt dazu, dass selbst grobe Eingriffe in Wälder kaum geahndet werden können. „Während in der freien Landschaft in der Brutzeit und Zeit der Jungenaufzucht keine Hecken und Bäume umgeschnitten werden dürfen, gibt es im Wald dazu keinerlei Vorgaben“, kritisiert Straußberger. So dürfen in der Feldflur z.B. von März bis September keine Bäume gefällt werden - Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 € geahndet werden -, im Wald ist dies ganzjährig erlaubt. Sogar in den allermeisten Schutzgebieten gibt es in der Brutzeit keinerlei gesetzlichen Schutz zugunsten der Brutvögel. Selbst Kahlschläge sind nicht verboten, sondern sollen nach dem Bayerischen Waldgesetz nur vermieden werden. „Es kann doch nicht sein, dass man mit einer Geldbuße belegt werden kann, wenn man im Wald unbefugt ein Zelt aufstellt, während der Waldbesitzer, der den Wald um das Zelt herum großflächig kahlschlägt, nicht belangt wird,“ so Straußberger. 

Mehr Informationen und eine Bilddokumentation finden Sie hier