Strafanzeige des BN: Wurfscheibenreste müssten als Sondermüll entsorgt werden
Bei PAK handelt es sich um sehr toxische Stoffe, die nach dem Stand der Wissenschaft alle kanzerogen, mutagen und schwangerschaftsgefährdend sind. Als gefährlicher Abfall müssten die Wurfscheibenreste eigentlich auf einer Deponie der DK II-Klasse mit einer speziellen Bodenabdichtung gelagert werden. Ihre fachgerechte Entsorgung muss den Behörden angezeigt und nachgewiesen werden.„Es ist unglaublich, dass solche Stoffe einfach im Wald verstreut werden – für jedermann zugänglich, zum Beispiel auch für spielende Kinder“, meint Steffen Scharrer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe. Der Bund Naturschutz hat nun die renommierte Würzburger Anwaltskanzlei Baumann damit beauftragt, Strafanzeige zu stellen. Diese richtet sich gegen unbekannt, da juristisch nicht klar sei, wer nach dem Strafrecht verantwortlich ist.
In einem Schreiben an Landrat Jens Marco Scherf beantragt Rechtsanwalt Dr. Degenhart im Namen des Bundes Naturschutz, zur Gefahrenabwehr den Schießbetrieb auf der Anlage in Mainbullau vorläufig einzustellen. Der Jurist macht in seinem Schreiben auch deutlich, dass das Landratsamt spätestens nach Kenntnis der Strafanzeige auch selbst strafrechtlich in der Pflicht sei, gegen die Missstände vorzugehen.
Der Bund Naturschutz hatte schon vorher vom Landratsamt gefordert, die Genehmigung für die Wurfscheibenanlage zu widerrufen. Grund waren damals nicht die PAK, sondern das Blei, das in Form von Schrotresten immer wieder auf den Waldboden niederregnet. Der Geologe Otto Heimbucher hatte in einem Kurzgutachten die Schließung der Anlage für notwendig erachtet.Die Naturschützer sehen sich in ihrer Sorge für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen vom Landratsamt Miltenberg im Stich gelassen. „Es ist schade, dass wir aus Spendengeldern eine teure Laboranalyse in Auftrag geben müssen, während die Behörde dies nicht für notwendig hält und auf Angaben der Betreiber vertraut“, so Hans Jürgen Fahn, stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe.