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Klimaschutz und Energie


Chronik der Schießanlage Mainbullau

03.11.1971

Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Tontaubenschießstandes durch das Landratsamt.

17.02.1976

Genehmigung zum Betrieb eines Tontaubenschießstands zum „Trap“-Schießen (Tontauben- Wurf-Anlage) eines Pistolenschießstandes mit 5 Bahnen bei einer Distanz von je 25 m und eines Pistolenschießstandes mit 4 Bahnen bei einer Distanz von je 100 m auf der Schießanlage

27.08.1982

Inkrafttreten der Naturparkverordnung Bayerischer Odenwald, dort insbesondere § 6: „In der Schutzzone ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu vermindern, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.“

1983

Erste Beschwerden über Schießlärm

07.07.1983

Landesamt für Umweltschutz: „Grundsätzlich sollten … Erweiterungen genehmigter Schießanlagen, die mit einer Verschlechterung der Lärmsituation verbunden sind, in Zukunft nicht mehr in der Schutzzone des Naturparks genehmigt werden.“

14.11.1983

Genehmigung zur Erweiterung des bestehenden Tontaubenschießstandes um eine 15 Maschinen-Tontaubenwurfanlage durch das Landratsamt (Schießzeiten: Samstags 13.00-18.00 Uhr, Sonntags 9.00- 13.00 Uhr)

09.06.1992

Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines 60-m-Laufend-Wild-Standes (kombinierter Stand Kipphase - laufender Keiler)

11.09.2002

Genehmigung zum Anbau eines Kugelfanges an den bestehenden Laufend-Wild-Schießstand

23.03.2004

Genehmigung zur Erweiterung Aufenthalts- und Lagergebäude

08.03.2007

Genehmigung zum Neubau Gartengerätelager, Anbau Lagergebäude an best. Vereinsheim

19.03.2007

Genehmigung massive Erweiterung der Schießzeiten: Werktags 9.00-12.00 + 13.00-19.00 Uhr, Sonn- und Feiertags: 9.00-13.00 + 15.00-20.00 Uhr

27.02.2008

Genehmigung:

  • Umgestaltung der Wurfscheibenanlage
  • Errichtung Lärmschutz- und Schrotfangwall mit aufgesetzter Schrotfangwand
  • Verlegung der schießtechnischen Einrichtungen für Trap, Skeet und Parcours
  • Offene Schießstätte für Handfeuerwaffen, Sport/Jagdschießen, Wurfscheiben Trap / Skeet
  • Neu zu errichten:

1 Wurfmaschinenstand für 3 Maschinen (Trap) 5 Schützenstände in 11 m Abstand vom Unterstand 2 Wurfmaschinen-Abzieherhäuser für Skeet

8 Schützenstände

2 Rollhasenanlagen mit je 3 Schützenständen

1 Kipphasenanlage mit 5 Schützenständen (Skeet) Kompakt-Parcours mit 4 Wurfmaschinen

1 Wartestand

1 Schutzhütte

1 Lärmschutz- und Schrotfangwall (Erdwall) mit aufgesetzter Schrotfang- wand in Holzbauweise

Das Landratsamt teilt  2016 auf Anfrage mit, dass die Voraussetzungen der Privilegierung des Bauvorhabens im Außenbereich (überwiegende Nutzung durch Jäger) nicht geprüft wurde. Das Vorhaben verstoße auch nicht gegen § 6 NaturparkVO. Eine Räumung des Bleischrots soll regelmäßig erfolgen, allerdings sei die Methode noch nicht geklärt. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild seien zu vernachlässigen. Auswirkungen auf geschützte Tierarten sind nicht geprüft worden

2008-2012

Errichtung eines 17 m hohen Schrotfangwalls mit rd 120.000 t „Bodenmaterial und Recyclingstoffe“ mit 4600 Lastwagenladungen. Herkunft teilweise nicht nachweisbar. Verbleib des belasteten Bodens unklar.

09.06.2012

Inbetriebnahme der umgebauten Schießanlage

2012

Der BJV errichtet einen 12.000 t umfassenden, ca, 100 m langen nicht genehmigten Stützwall hinter dem Schrotfangwall

25.10.2012

Antrag des BJV auf  Änderung der der Schusszahlen bis zu 75.000 Schuss/Tag

Erweiterung der Schießzeiten: Normalbetrieb Werktags: 09.00 - 20.00 Uhr Sonn/Feiertags: 09.00 - 13.00 Uhr 15.00 - 20.00 Uhr; Wettkampfbetrieb (seltene Ereignisse, max. 10 Tagen im Jahr) Sonn/Feiertags 09.00 - 20.00 Uhr

Nach vehementen Protesten der BI Bleifreier Odenwald und aus Rüdenau wird der Antrag zurückgezogen.

28.01.2013

Antrag des BJV auf Erweiterung der 100 m Schießbahn auf 185 m

April 2013

Es wird diverser Bauschutt und Müll in dem Stützwall gefunden. Baueinstellung wird vom LRA angeordnet. BJV klagt gegen die Baueinstellung

28.07.2013

Kommunalpolitiker stehen hinter dem Schrotfangwall im Bleischrotregen

September 2013

Privat veranlasste Bodenprobe weist massive Bleibelastung des Bodens außerhalb der Schießanlage nach

17.10.2013

Nach vehementen Protesten der BI Bleifreier Odenwald und aus Rüdenau lehnt das Landratsamt den Antrag auf Erweiterung wegen fehlender Privilegierung und aus Naturschutzgründen ab.

November 2013

BJV reicht Klage gegen Ablehnung ein

Oktober 2013

Gutachter des BJV und Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) nehmen Bodenproben

November 2013

Ergebnisse des WWA überschreiten Grenzwert für Blei bis zum 25-fachen. Landratsamt ordnet orientierende Untersuchung an. Rüdenau sorgt sich um sein Trinkwasser. Die BI Bleifreier Odenwald verlangt sofortige Beseitigung des Bleischrots.

08.04.2014

Die Klage des BJV gegen die Baueinstellung Stützwall wird vom VG Würzburg abgewiesen.

2014

Die orientierende Untersuchung dauert an.

2015

Die orientierende Untersuchung dauert an.

28.09.2016

Das Landratsamt genehmigt den Stützwall nachträglich wegen Bestandsschutz des Hauptwalles und keines Verstoßes gegen die NaturparkVO

28.10.2016

Das WWA stellt die Ergebnisse der orientierenden Untersuchung vor:

Der Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung ist erhärtet, eine Gefährdung des Grundwassers kann nicht ausgeschlossen werden.

Das LRA will sicher stellen, dass nicht mehr über den Schrotfangwall hinaus geschossen wird und eine Detailuntersuchung beauftragen.

13.03.2017

Es werden frische Schrotkugeln außerhalb der Schießanlage nachgewiesen, eine Detailuntersuchung ist noch nicht beauftragt, das Bleischrot (geschätzte 40 – 50 t) liegt unverändert auf dem Waldboden.

13.03.2017

Informationsveranstaltung des Bundes Naturschutz zur Bleibelastung an der Schießanlage. Fachgutachter Dr. Heimbucher fordert unverzügliches Handeln des LRA:

  • der belastete Bereich außerhalb der Schießanlage ist abzusperren
  • Arbeiten in diesem Bereich sind zu verbieten
  • der Boden ist umfassend, nicht nur punktuell auf seine Belastung mit Schadstoffen zu untersuchen
  • eine bisher unterlassene Untersuchung auf PAK hat zu erfolgen
  • ein Grundwassermonitoring ist einzurichten
  • die Verwendung von Bleischrot ist zu verbieten
  • die Schließung des Schießplatzes ist anzuraten

26.05.2017

Das LRA erlässt gegen den BJV einen Bescheid zur Durchführung einer Detaillierten Untersuchung. Gegen diesen Bescheid erhebt der BJV umgehend Klage.

24.07.2018

Das LRA schließt vor dem VG Würzburg mit dem BJV einen Vergleich, indem das LRA die Durchsetzung der Detaillierten Untersuchung zurückstellt und zustimmt, dass stattdessen fünf Grundwassermessstellen in Form von Saugkerzen „möglichst“ bis Ende 2018 eingerichtet werden, die in den nächsten fünf Jahren die Belastung des Grundwassers durch Blei, Antimon und Arsen feststellen sollen. Ob es hierbei zu aussagekräftigen Ergebnissen kommt, erscheint zweifelhaft, denn der Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes hat in dem Verfahren ausgesagt, dass die Messung mittels Saugkerzen bei dem um die Schießanlage vorhandenen klüftigen Boden untauglich sei.

 


Hier der Beitrag in "quer" vom 18. Oktober 2018:

"Stellen Sie sich vor, jemand versenkt im Waldboden tonnenweise Schwermetall. Ein Skandal – auch in Bayern! Eigentlich. Aber es ist auch immer die Frage, wer da genau den Boden verseucht. Wenn´s was mit Tradition ist, ist´s anscheinend net so schlimm." sagte Christoph Süß in seiner Anmoderation.

Unsere Forderungen als Sofortmaßnahmen zum Trinkwasserschutz:

  1. Verbot von bleihaltiger Munition durch das Landratsamt. Hierzu muss nur die Betriebserlaubnis geändert werden.
  2. Räumung des außerhalb der Schießanlage abgelagerten Bleis.
  3. Entsorgung der krebserregenden, PAK-haltigen Wurfscheibenreste, die bis Ende der 1990er-Jahre verwendet wurden und überall im Waldboden verstreut liegen.

www.br.de/mediathek/video/bleihaltige-stimmung-schiessanlage-kontra-trinkwasser-av:5bc8ef47a91c830018e34cfb